Dr. Karin Bruckmüller

Ehemaliger Visiting Fellow

Karin Bruckmüller ist Universitäts-Assistentin am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien.

Ihr Forschungsschwerpunkt ist das Medizinstrafrecht. Insbesondere analysiert sie die strafrechtlichen Voraussetzung und Grenzen der Lebendorganspende im deutschen und österreichischen Recht im Rechtsvergleich sowie unter Einbeziehung der Rechtstatsachenforschung. Sie wirft dabei unter anderem die Fragen auf: Erfüllen die paternalistischen Regelungen ihren Sinn? bzw: Wie soll das Recht auf innovative Methoden, wie Gentechnik, in diesem Bereich reagieren?

Karin Bruckmüller ist von Oktober bis Dezember 2012 im Rahmen des CAS-Schwerpunktes "Wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Transfer in der Transplantationsmedizin" auf Einladung von Professor Ulrich Schroth am CAS. In dieser Zeit wird sie intensiv mit dem Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie zusammenarbeiten. Am 30. Oktober 2012 wird sie einen Vortrag mit dem Titel "Die gesetzlichen Grenzen der Lebendorganspende in Deutschland und Österreich. Schutz oder Hindernis für Spender und Praktiker" am CAS halten.